Ausbildung, Beruf und Weiterqualifikation

Auszubildende in der BaumschuleAuszubildende in der BaumschuleFoto: Graf von Luckner für den BdB

Wer gerne draußen in der Natur arbeiten möchte und Interesse an seiner Umwelt hat, für den bietet die Ausbildung zum Baumschulgärtner eine spannende Tätigkeit mit vielen Facetten. Alles was ein angehender Baumschuler an fachlichem Rüstzeug braucht, lernt er in einer zwei bis dreijährigen Ausbildung. Wer sich danach weiter qualifizieren möchte, kann sich an der LWG in Veitshöchheim zum Meister oder Techniker ausbilden lassen. Alternativ bzw. zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Studiums an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf oder an der TU München.

 

An der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf kann neben dem "normalen" Studium binnen 4-5 Jahren gleichzeitig der akademische Abschluss Bachelor of Science sowie der Ausbildungsabschluss als Gärtner/in in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbau erworben werden. Ebenfalls möglich ist ein Studium mit vertiefter Praxis in Bereich Handel mit Kooperationspartnern dieser Hochschule. Dabei sind mindestens 10 Monate Praxiszeit in den Semesterferien sowie im Praxissemester abzuleisten (www.hswt.de/studium/studiengaenge/gb/dual.html).

 

Die korrekte Berufsbezeichnung ist im übrigen „Gärtner/-in Fachrichtung Baumschule“. Umgangssprachlich zutreffen ist aber auch "Baumschulgärtner/in" oder die Kurzform "Baumschuler/-in" - nicht hingegen Baumschüler/-in".

 

Dies meisten der BdB-Mitglieder sind anerkannte Ausbildungsbetriebe.

 

Weitere Informationen hier als Film, als Präsentation, als Interview mit einem Auszubildenden. Einen noch umfassenderen Einblick in den Beruf des Baumschulers mit seinen vielfältigen Tätigkeitsbereichen und Aspekten findet sich unter: www.zukunftgruen.de.

 

PraktikumsurkundePraktikumsurkundeOder gerne mal vorab einfach ein Praktikum machen!

 

Übrigens: Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde das "Meister-Bafög" in "Aufstiegs-Bafög" umgetauft. Einige Änderungen haben sich ergeben.

 

Das AFBG ermöglicht es privaten Personen für die Finanzierung ihrer Fortbildung, Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Bund und Ländern zu beantragen. Weiterhin können von nun an auch Bachelorabsolventinnen und –absolventen von den Förderleistungen des Bundes profitieren.
Der leistbare Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten wurde von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Weitere Zuschüsse können zum Beispiel für anfallende Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (maximal 2.000 Euro) geleistet werden.
Weitere, detaillierte Informationen zum "Aufstiegs-Bafög" finden Sie hier.

 

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